Zum Nachdruck durch das GWAAR Legal Services Team
Das Wisconsin Department of Health Services (DHS) kündigte eine Erhöhung der Finanzierung von Hörgeräten (HAA) durch das Telecommunications Assistance Program (TAP) an. TAP HAA finanziert den Kauf neuer und generalüberholter Hörgeräte und externer Prozessoren für Cochlea-Implantate, um die Effizienz und Nutzung von Telekommunikationsgeräten für die Fernkommunikation zu steigern. HAA kann bis zu 1,500 US-Dollar für die Kosten einer Telefonspule oder eines Bluetooth-fähigen Hörgeräts oder eines externen Prozessors für ein Cochlea-Implantat bereitstellen. HAA steht berechtigten Bewerbern gegen eine Auslage zur Verfügung und kann mit zusätzlichen Vorteilen oder Rabatten kombiniert werden, die durch Bewerberversicherungen oder Zusatzpläne verfügbar sind.
Die Finanzierung ist begrenzt und erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Bewerber müssen die Zulassungsvoraussetzungen für das TAP-Programm erfüllen. Bewerber müssen insbesondere:
- Seien Sie ein Einwohner von Wisconsin
- Erfüllen Sie die Richtlinien zur Einkommensberechtigung (25,760 $ jährliches steuerpflichtiges Einkommen für Singles, 34,840 $ jährliches steuerpflichtiges Einkommen für ein Paar)
- Keine Beantragung von TEPA, Copay oder TAP+
- Kaufen Sie die Ausrüstung über einen zertifizierten Audiologen oder lizenzierten Hörgeräteanbieter
- Senden Sie ein Angebot für ein Hörgerät oder einen externen Prozessor für ein Cochlea-Implantat (im Angebot muss eine Telefonspule oder ein Bluetooth-Programm aktiviert sein).
- Reichen Sie ein aktuell ausgefülltes Hörverlust-Zertifizierungsformular ein, das innerhalb der letzten sechs Monate von einem zertifizierten Audiologen oder lizenzierten Hörgeräteanbieter unterzeichnet wurde
- Keine medizinische Hilfe wie BadgerCare Plus oder Medicaid erhalten
Weitere Informationen finden Sie online beim Wisconsin Department of Health Services unter www.dhs.wisconsin.gov und suchen Sie nach TAP.
HAA-Gutscheine werden dem Antragsteller oder dem gesetzlichen Vertreter des Antragstellers zur Einlösung bei einem zugelassenen Anbieter zugesandt. Diese Gutscheine dienen als Gutschrift auf den Gesamtkaufpreis.
Die HAA-Finanzierung dient nicht der Deckung von Kosten im Zusammenhang mit Höruntersuchungen, anderen Klinik- oder Bürokosten, Arztkosten oder früheren Kaufbeträgen. Darüber hinaus sind die folgenden Artikel nicht abgedeckt: Over-the-Counter (OTC)-Hörgeräte, im Versandhandel erhältliche Hörgeräte, persönliche Schallverstärkungsprodukte (PSAP) wie Taschensprecher, Online-Testdokumentation, Batteriewechsel, Hörgeräte oder externe Prozessoren Reparaturen, nicht zertifizierte oder nicht lizenzierte Anbieter und Anbieter, die nicht als Anbieter im Kreditorensystem von DHS zugelassen oder aktiv sind.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die TAP-Programmkoordination unter dhstap@dhs.wisconsin.gov oder telefonisch unter (608) 267-7195.