„Unsere politischen Führer werden unsere Prioritäten nur kennen, wenn wir es ihnen immer wieder sagen, und diese Prioritäten beginnen sich in den Umfragen zu zeigen.“
~ Peggy Noonan
In den letzten Jahren wurde viel über die Stimmabgabe berichtet – wo, wann und wie sie legal durchgeführt werden kann – und einige der Botschaften können sich widersprüchlich, verwirrend und geradezu entmutigend anfühlen. Gleichzeitig ist es wichtiger denn je, dass jeder Privatbürger, unabhängig von Alter oder Fähigkeit, sein Wahlrecht ausüben und Beamte wählen kann, die bereit sind, für eine Politik zu kämpfen und diese zu erlassen, die ihre Prioritäten widerspiegelt. Für Menschen mit Behinderungen ist Ihr Wahlrecht durch den Americans with Disabilities Act (ADA) geschützt, ein bundesstaatliches Bürgerrechtsgesetz, das staatliche und lokale Regierungen verpflichtet, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt und gleichberechtigt wählen können. Mit der bevorstehenden Wahl auf April 5, ADRC möchte sicherstellen, dass alle Community-Mitglieder wissen, wie sie eine Stimme abgeben können und welche Ressourcen zur Verfügung stehen, um ihnen zu helfen. Ihre Stimme zählt!
KENNEN SIE IHRE STIMMRECHTE
- Sie haben das Recht, privat und unabhängig abzustimmen.
- Sie haben das Recht, das Wahllokal zu betreten, einschließlich eines barrierefreien Zugangs zum Gebäude. Laut Bundesgesetz müssen alle Wahllokale für Bundestagswahlen für ältere Erwachsene und Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sein.
- Sie haben das Recht, ein barrierefreies Wahlgerät zu benutzen, das es Wählern mit Behinderungen ermöglicht, privat und unabhängig abzustimmen. Normalerweise ist dies eine Maschine, die Ihnen den Stimmzettel vorlesen und Sie per Knopfdruck abstimmen lassen kann. Jedes Wahllokal muss über ein barrierefreies Wahlgerät verfügen. Hinweis: Vorzeitige Wahllokale müssen nicht über ein barrierefreies Wahlgerät verfügen.
- Sie haben das Recht, Unterstützung bei der Markierung Ihres Stimmzettels zu erhalten. Sie können jemanden mitbringen, der Ihnen hilft, oder einen Wahlhelfer fragen. Wahlhelfer müssen Sie unterstützen, wenn Sie dies wünschen. Sie können keine Unterstützung von Ihrem Arbeitgeber oder Gewerkschaftsvertreter erhalten.
- Sie haben das Recht, angemessene Vorkehrungen im Wahllokal zu verlangen. Beispiele: ein Stuhl zum Sitzen, ein Unterschriftenleitfaden zum Unterschreiben Ihres Namens, eine Lupe, eine Hilfestellung bei der Angabe Ihres Namens/Ihrer Adresse, Hilfsmittel, die den Wahlhelfern helfen, mit Ihnen zu kommunizieren, wie z. B. Stift/Papier oder eine Staffelei für öffentliche Bekanntmachungen.
- Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Adresse nicht angeben können, wenn Sie vom Wahlhelfer dazu aufgefordert werden, erlaubt Ihnen das Gesetz von Wisconsin, dass Wahlhelfer oder ein Assistent Ihrer Wahl Ihren Namen und Ihre Adresse in Ihrem Namen angeben, bevor Sie einen Stimmzettel erhalten. Sie können Ihre Informationen auch schriftlich an Wahlhelfer oder Assistenten weitergeben.
- Stimmabgabe am Straßenrand: Wenn Sie Ihr Wahllokal aufgrund einer Behinderung nicht betreten können, schreibt das Gesetz von Wisconsin vor, dass Ihnen die Stimmabgabe am Straßenrand zur Verfügung stehen muss. Personen, die immungeschwächt sind oder Symptome von COVID-19 haben, sind ebenfalls berechtigt, am Straßenrand abzustimmen. Die Stimmabgabe am Straßenrand muss auch an Standorten für die vorzeitige Stimmabgabe verfügbar sein.
*Wähler-Tipp: Wenden Sie sich vor dem Wahltag an Ihren Gemeindeschreiber, um zu besprechen, wie Sie an der Straßenwahl teilnehmen können. Möglicherweise gibt es einen speziellen Bereich für die Abstimmung am Straßenrand, eine Glocke zum Läuten oder Sie müssen möglicherweise Ihre Autohupe betätigen usw. - Ein Wähler mit einer Behinderung kann nicht von der Wahl abgewiesen werden, weil ein Wahlhelfer denkt, dass er nicht „qualifiziert“ ist, um zu wählen. Eine Behinderung oder eine medizinische Diagnose schließen das Wahlrecht nicht aus. Nur die Gerichte können dieses Recht entziehen.
Für Green Bay kontaktieren Sie Celestine Jeffries unter (920) 448-3010
Für Allouez würden Sie sich an Carrie Zittlow wenden unter (920) 448-2800 ext. 111
Für Ashwaubenon kontaktieren Sie Kris Teske unter (920) 492-2302
Für De Pere wenden Sie sich bitte an Carey Danen unter (920) 339-4072 Durchwahl. 1355
Für Howard würden Sie Annette DuPrey unter (920) 434-4640 Durchwahl kontaktieren. 0
Für Suamico wenden Sie sich bitte unter (920) 434-2212 an Michelle Bartoletti
Weitere Gemeinden finden Sie hier: https://www.browncountywi.gov/community/municipalities/.
Immer noch Probleme? Rufen Sie ADRC unter (920) 448-4300 an, um Unterstützung zu erhalten.
ABSTIMMUNGSBEDENKEN ODER FRAGEN
Haben Sie ein Abstimmungsproblem oder eine Frage? Wenden Sie sich für Hilfe bei Abstimmungsfragen im Zusammenhang mit Behinderungen, einschließlich Hilfe beim Einreichen einer Beschwerde, an die Behindertenrechts-Wisconsin-Wähler-Hotline unter 1-844-347-8683 oder besuchen Sie die Website der Wisconsin Disability Vote Coalition.
UNTERSTÜTZUNG BEI DER ABSTIMMUNG
Wenden Sie sich an die gebührenfreie Wähler-Hotline der Wisconsin Election Commission unter 1-866-868-3947, um Unterstützung bei Fragen zur Abstimmung zu erhalten, oder überprüfen Sie die Website der Wahlkommission von Wisconsin.
Sie können Ihren Stimmzettel einsehen, Ihr Wahllokal überprüfen und Ihre Wählerregistrierungsinformationen einsehen unter Meine Stimme Wisconsin.
Sie müssen einen akzeptablen Lichtbildausweis haben, um wählen zu können. Informieren Sie sich über die ID, die Sie verwenden können Bringen Sie es zur Abstimmung.
Quelle: https://disabilityvote.org/wp-content/uploads/2020/10/Voting-Rights-Fact-Sheet-1020-acc.pdf