Datenschutzbestimmungen

Hinweise zum Datenschutz in Bezug auf geschützte Gesundheitsdaten

Diese Mitteilung beschreibt, wie Ihre geschützten Gesundheitsdaten verwendet und weitergegeben werden dürfen und wie Sie Zugang zu diesen Daten erhalten. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.

Diese Datenschutzerklärung wird Ihnen gemäß dem US-amerikanischen Gesetz zur Übertragbarkeit und Verantwortlichkeit von Krankenversicherungen (HIPAA) zur Verfügung gestellt, das am 14. April 2003 in Kraft trat. Sie beschreibt, wie wir Ihre geschützten Gesundheitsdaten verwenden oder weitergeben dürfen und an wen diese Daten weitergegeben werden.
Ihre Daten können weitergegeben werden, und wir informieren Sie über die Sicherheitsvorkehrungen, die wir zu deren Schutz getroffen haben. Diese Mitteilung beschreibt auch Ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung Ihrer geschützten Gesundheitsdaten. Sie haben das Recht, der Weitergabe bestimmter Informationen zuzustimmen oder diese abzulehnen, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich, vertraglich oder behördlich vorgeschrieben oder genehmigt.

Empfangsbestätigung dieser Mitteilung
Sie werden gebeten, den Erhalt dieser Mitteilung zu bestätigen. Wir möchten Sie über die möglichen Verwendungen und Weitergaben Ihrer geschützten Gesundheitsdaten sowie Ihre Datenschutzrechte informieren. Die Erbringung Ihrer geschützten Gesundheitsleistungen ist in keiner Weise von Ihrer Unterschrift abhängig. Sollten Sie die Bestätigung der Datenschutzhinweise nicht unterzeichnen, werden wir Sie weiterhin als Kunde des Beratungszentrums für ältere und behinderte Menschen (ADRC) betreuen und Ihre geschützten Gesundheitsdaten gegebenenfalls für Behandlungs-, Abrechnungs- und Verwaltungszwecke verwenden und weitergeben.

Unsere gesetzliche Pflicht
„Geschützte Gesundheitsdaten“ sind individuell identifizierbare, geschützte Gesundheitsinformationen. Diese Informationen werden in einem festgelegten Datensatz gespeichert, solange wir sie aufbewahren. Ein „festgelegter Datensatz“ enthält demografische Daten über Sie, den Leistungserbringer, Behandlungsdaten, Medikamente, Diagnosen, diagnostische Tests, Symptome und alle weiteren relevanten demografischen Informationen, die für die aktuelle Behandlung erforderlich sind.

Zu den geschützten Gesundheitsdaten gehören auch Aufzeichnungen, Beurteilungen, Fortschrittsberichte und Entlassungsberichte aus dem Bereich der psychischen Gesundheit/Suchtbehandlung. Für die Freigabe oder Weitergabe dieser Dokumente ist eine zusätzliche Einwilligung nach Aufklärung erforderlich; sie gehören nicht zum „festgelegten Datensatz“.

Die ADRC ist gesetzlich dazu verpflichtet, die
wie folgt vor:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre geschützten Gesundheitsdaten vertraulich behandelt werden.
  • Hiermit informieren wir Sie über unsere rechtlichen Pflichten und Datenschutzpraktiken im Zusammenhang mit der Nutzung und Weitergabe Ihrer geschützten Gesundheitsdaten.
  • Beachten Sie die Bestimmungen der aktuell gültigen Bekanntmachung.
  • Änderungen in der Bekanntmachung mitteilen

 

Die ADRC behält sich das Recht vor, ihre Datenschutzpraktiken und die Bestimmungen dieser Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist. Bei wesentlichen Änderungen unserer Datenschutzpraktiken werden wir diese Datenschutzerklärung aktualisieren und die neue Fassung auf Anfrage zur Verfügung stellen. Sie haben jederzeit das Recht, eine Kopie der ADRC-Datenschutzerklärung zu erhalten.
Exemplare sind auf Anfrage und auf unserer Website erhältlich unter www.adrcofbrowncounty.org.

Erforderliche Verwendungen und Offenlegungen Ihrer Geschützte Gesundheitsinformationen
Das ADRC wird Ihre geschützten Gesundheitsdaten für Behandlungs-, Abrechnungs- und Verwaltungszwecke nutzen und weitergeben. Dies kann Diagnosen, Behandlungsdaten, Ihre Wohnanschrift und andere identifizierende Informationen umfassen.

Gesetzlich sind wir berechtigt, Ihre Daten zu verwenden oder weiterzugeben.
geschützte Gesundheitsdaten, die innerhalb
Ihr festgelegter Datensatz, ohne Ihren
Genehmigung für folgende Zwecke:

Behandlung
Das ADRC nutzt Ihre geschützten Gesundheitsdaten, um Sie zu behandeln, Ihre Anspruchsberechtigung festzustellen und/oder Dienstleistungen zu erbringen. Beispielsweise können wir interne, externe oder andere Geschäftspartner konsultieren, um ihnen die Informationen bereitzustellen, die sie für Entscheidungen über Ihre Behandlung oder die von Ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen benötigen.

Zahlung
In einigen Fällen kann das ADRC Ihre geschützten Gesundheitsdaten verwenden, um von Drittzahlern eine Kostenerstattung für erbrachte Leistungen zu erhalten, z. B. zur Feststellung Ihrer Anspruchsberechtigung mittels eines Funktionsscreenings.

Betrieb des Gesundheitswesens
Das ADRC kann Ihre geschützten Gesundheitsdaten für den regulären Geschäftsbetrieb oder zur Aufdeckung und Verhinderung von Betrug oder Missbrauch im Gesundheitswesen verwenden und weitergeben. Zum regulären Geschäftsbetrieb gehören Qualitätsbewertung, Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung sowie Zertifizierungs-, Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren. Einige unserer Dienstleistungen werden im Rahmen von Verträgen mit Geschäftspartnern oder Dienstleistern erbracht. In diesem Fall können wir Ihre geschützten Gesundheitsdaten an unsere Geschäftspartner weitergeben, damit diese die beauftragten Aufgaben erfüllen können. Zum Schutz Ihrer Gesundheitsdaten verpflichten wir unsere Geschäftspartner jedoch zur Einhaltung der bundesstaatlichen Datenschutzbestimmungen, damit diese Ihre Daten angemessen schützen können. Wir werden Ihre geschützten Gesundheitsdaten nicht an Dritte verkaufen.

Katastrophenhilfe
Das ADRC kann Ihre geschützten Gesundheitsdaten an eine autorisierte öffentliche oder private Einrichtung weitergeben, um bei Katastrophenhilfemaßnahmen zu helfen, und kann diese Daten an Familienmitglieder oder an Ihrer Gesundheitsversorgung beteiligte Personen weitergeben.

Mitteilungen an Sie
Das ADRC kann Ihre Daten nutzen, um Sie an Ihre Termine zu erinnern oder um weitere Informationen zu bitten. Diese Mitteilungen können telefonisch, per Post oder auf andere von Ihnen gewünschte Weise erfolgen. Wir können Sie auch über Programme oder Dienstleistungen informieren, die für Sie von Interesse sein könnten oder Ihre Gesundheit verbessern können. Nach Ihrem Besuch erhalten Sie möglicherweise einen Fragebogen per Post.

Gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig
Unter bestimmten Umständen können wir einige Ihrer geschützten Gesundheitsdaten an juristische Personen wie Strafverfolgungsbehörden oder Regierungsstellen weitergeben. Wir können Ihre Daten auf gerichtliche Anordnung oder im Rahmen bestimmter Verwaltungsverfahren offenlegen, sofern dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist.

Gründe des öffentlichen Gesundheitswesens
Wir können Ihre geschützten Gesundheitsdaten an eine Gesundheitsbehörde weitergeben, die gesetzlich berechtigt ist, diese Daten zu erheben oder zu erhalten. Diese Daten können zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen verwendet werden.

Die Behörde setzt sich für den Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Personen ein und meldet potenziellen Missbrauch.

Gesundheitsaufsichtsaktivitäten
Wir können geschützte Gesundheitsdaten an eine Aufsichtsbehörde im Gesundheitswesen für gesetzlich zulässige Tätigkeiten wie Audits, Untersuchungen und Inspektionen weitergeben.

Zu diesen Aufsichtsbehörden im Gesundheitswesen könnten Regierungsbehörden gehören, die das Gesundheitssystem, staatliche Sozialprogramme, andere staatliche Regulierungsprogramme und Bürgerrechtsbehörden überwachen.

Sterberegister
Wir können Ihre geschützten Gesundheitsdaten an Gerichtsmediziner, Leichenbeschauer und Bestatter weitergeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist, damit diese ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Ihrem Tod erfüllen können.

Organspende
Wir können Ihre geschützten Gesundheitsdaten an Stellen weitergeben, die an der Gewinnung, Lagerung oder Transplantation von Organen, Augen oder Gewebe für Spenden- oder Transplantationszwecke beteiligt sind.

Forschung
Wir dürfen Ihre geschützten Gesundheitsdaten nur dann an Forscher weitergeben, wenn dies gesetzlich genehmigt oder vorgeschrieben ist.

Gesundheits- und Sicherheitsgefährdung
Wir können Ihre geschützten Gesundheitsdaten an die zuständigen Behörden weitergeben, wenn wir in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass eine solche Verwendung oder Weitergabe erforderlich ist, um eine ernsthafte oder unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Ihre oder die Gesundheit oder Sicherheit der Öffentlichkeit abzuwenden oder zu minimieren.

Inhaftierung, Polizeigewahrsam
und nationale Sicherheit
Wir können Ihre geschützten Gesundheitsdaten offenlegen, wenn Sie sich in der Obhut von Strafverfolgungsbehörden befinden, ein Insasse einer Justizvollzugsanstalt sind oder eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen.

Arbeiterunfallversicherung
Wir können Ihre geschützten Gesundheitsdaten gemäß den Gesetzen zur Arbeiterunfallversicherung an die entsprechenden Personen weitergeben. Beispielsweise kann Ihr Arbeitgeber Informationen über Ihre Arbeitsunfallverletzung erhalten.

Kommunikation mit Familie und Freunden
Wenn Sie aus physischen oder kognitiven Gründen nicht in der Lage sind, eine informelle Einwilligung zu erteilen, dürfen wir nach unserem professionellen Ermessen entscheiden, ob die Offenlegung in Ihrem besten Interesse liegt und ob Sie einer solchen Offenlegung ansonsten zustimmen würden. Wir dürfen Ihre geschützten Gesundheitsdaten (jedoch nicht in schriftlicher Form) an Ihre Familie, Freunde oder andere von Ihnen benannte und an Ihrer Behandlung beteiligte Personen weitergeben.

Mit Ihrer Genehmigung
Sie können uns schriftlich oder mündlich die Erlaubnis erteilen, Ihre geschützten Gesundheitsdaten zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Diese Erlaubnis können Sie jederzeit mündlich oder schriftlich widerrufen. Ohne Ihre schriftliche oder mündliche Einwilligung darf das ADRC Ihre geschützten Gesundheitsdaten nur in den gesetzlich, vertraglich oder behördlich zulässigen Fällen verwenden oder weitergeben. Jede weitere Weitergabe Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten bedarf Ihrer Einwilligung.

Ihre Rechte in Bezug auf geschützte Gesundheitsdaten:
Sie können Ihre geschützten Gesundheitsdaten einsehen oder eine Kopie davon erhalten.

Sie können Ihre geschützten Gesundheitsdaten, die in Ihrer „festgelegten Patientenakte“ enthalten sind, einsehen und eine Kopie davon erhalten, solange wir diese Daten speichern. Für die Kosten der Kopien, des Versands und anderer damit verbundener Materialien können Gebühren anfallen. Sollten Sie zusätzliche Informationen außerhalb Ihrer festgelegten Patientenakte benötigen (z. B. zu psychischer Gesundheit, Suchtmittelbegutachtungen oder Behandlungsverläufen), ist gegebenenfalls ein schriftlicher Antrag oder eine zusätzliche Einwilligung erforderlich.

Recht, Einschränkungen zu beantragen
Sie haben das Recht, die Verwendung Ihrer geschützten Gesundheitsdaten oder deren Weitergabe in folgenden Fällen einzuschränken: Behandlung, Abrechnung, Gesundheitsbetrieb, Benachrichtigung oder Kommunikation mit Familie oder Freunden sowie Weitergabe an Katastrophenschutzorganisationen. Ihr Antrag muss schriftlich an den Datenschutzbeauftragten des ADRC gerichtet werden. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag Folgendes an: 1) welche Informationen Sie einschränken möchten; 2) ob Sie die Verwendung, die Weitergabe oder beides einschränken möchten; 3) für wen die Einschränkung gelten soll, z. B. für Ihren Ehepartner; 4) und das gewünschte Ablaufdatum. Wir sind nicht verpflichtet, Ihrem Antrag in allen Fällen stattzugeben. Wir werden Ihren Antrag zwar prüfen, können ihm aber aufgrund der Anzahl, Komplexität und Art unserer Dienstleistungen möglicherweise nicht nachkommen.

Recht auf Änderungsantrag
Sie haben kein Recht, Ihre geschützten Gesundheitsdaten zu ändern. Sie haben jedoch das Recht, eine Ergänzung Ihrer geschützten Gesundheitsdaten durch Ergänzung Ihrer Akte zu beantragen. Ihr Antrag muss schriftlich erfolgen, die Gründe für die gewünschte Änderung darlegen und an unseren Datenschutzbeauftragten gerichtet sein. Das ADRC behält sich das Recht vor, Ihren Antrag abzulehnen. Die Ablehnung erfolgt schriftlich. Sie können darauf schriftlich antworten und Ihre Gründe für die Ablehnung darlegen. Ihre Stellungnahme wird ebenfalls der Akte hinzugefügt. Sollten wir der gewünschten Änderung der Akte zustimmen, werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, auch andere Personen, einschließlich von Ihnen benannter Personen, über die Änderungen zu informieren.

Bilanzierung von Offenlegungen
Das ADRC ist verpflichtet, Aufzeichnungen darüber zu führen, an wen Ihre geschützten Gesundheitsdaten weitergegeben werden. Sie haben das Recht, diese Aufzeichnungen einzusehen. Sie können diese Informationen beim Datenschutzbeauftragten des ADRC anfordern.

Vertrauliche Kommunikation
Sie können uns bitten, mit Ihnen auf anderem Wege oder an einem anderen Ort zu kommunizieren. Beispielsweise können Sie uns bitten, Sie nur unter Ihrer geschäftlichen Telefonnummer anzurufen oder Ihnen keine Sprachnachricht zu Hause zu hinterlassen. Wir werden angemessenen Wünschen nach Möglichkeit nachkommen.

Beschwerden
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Datenschutzrechte verletzt wurden, können Sie sich persönlich, telefonisch oder schriftlich an das ADRC wenden. Ihre Beschwerde hat keinen Einfluss auf die Betreuung und die Dienstleistungen, die wir Ihnen gegenwärtig oder zukünftig anbieten.

Kontaktinformationen:
Datenschutzbeauftragter
Ressourcenzentrum für Altern und Behinderungen
von Brown County
300 South Adams Street
Green Bay, Wisconsin, 54301
Telefon: (920) 448-4300
FAX: (920) 448-4306

TDD: WI Relay 711
Region V – Chicago (Illinois, Indiana,
Michigan, Minnesota, Ohio, Wisconsin)

Büro für Bürgerrechte
US Department of Health and Human Services
233 N. Michigan Ave., Suite 240
Chicago, IL 60601
Telefon: (312) 886-2359
FAX: (312) 886-1807
TDD: (312) 353-5693