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Energie- und Wasserhilfe in diesem Winter

by | 31. Oktober 2022 | Blog

Energiehilfe

Wenn Sie in diesem Winter Probleme haben, Ihr Haus zu heizen oder Ihre Stromrechnung zu bezahlen, haben Sie möglicherweise bis zum 15. Mai 2023 Anspruch auf Energieunterstützung , auch wenn Sie Ihre Rechnungen nicht bezahlen.

• Heizkostenzuschuss: Einmalige Zahlung eines Teils Ihrer Heizkosten.

• Elektrounterstützung: eine einmalige Zahlung zur Deckung eines Teils Ihrer Stromkosten (ohne Heizung).

• Krisenhilfe: zur Bereitstellung von Notfall- und/oder proaktiven Diensten zur Unterstützung berechtigter Haushalte, die von einer Energiekrise betroffen sind. Diese Leistung steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie keine Heizung haben, vom Heizungsanbieter eine Unterbrechungsbenachrichtigung erhalten haben oder fast keinen Brennstoff mehr haben und nicht das Geld haben, mehr zu kaufen.

• Ofenunterstützung: Verfügbar, wenn Ihr Ofen oder Boiler während der Heizperiode nicht mehr funktioniert. Die Ofenunterstützung kann für Reparaturen oder in einigen Fällen für den vollständigen Ersatz eines nicht in Betrieb befindlichen Ofens oder Kessels aufkommen.

Die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Unterstützung richten sich nach der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Tatsache, dass jemand in der Wohnung jünger als sechs Jahre ist, eine Behinderung hat oder älter als 60 Jahre ist. In den meisten Fällen werden die Leistungen nicht an die Person, sondern direkt an die Person gezahlt Haushaltsenergieversorger oder Ofen- / Kesselversorger.

Sie können den Antrag telefonisch unter (920) 448-6460, online unter energybenefit.wi.gov oder durch Einreichen des Antrags in Papierform beim Brown County Human Services Energy Assistance Department stellen:
111N Jefferson St.
Green Bay, WI 54301.

Wasserhilfe

Haushalte, die den Antrag auf Energieunterstützung ausgefüllt haben, können sich auch für das Wisconsin Low-Income Household Water Assistance Program (LIHWAP) bewerben. Dieses einkommensabhängige Zuschussprogramm kann eine Zahlung direkt an das Versorgungsunternehmen leisten, um die Unterbrechung der Wasserversorgung wiederherzustellen oder um Rückstände zu zahlen, die die Unterbrechung der Wasserversorgung verhindern. Haushalte müssen den Energiehilfeantrag ausfüllen, bevor sie sich für das Wasserhilfeprogramm bewerben.

Anwendungen direkt über LIHWAP verfügbar. Bewerben Sie sich telefonisch unter (833) 426-9472 oder online unter wisconsinwater.help.

Zusätzliche Informationen und Support

Wir sind hier, um Ihnen und Ihrer Familie mit einer Vielzahl von Community-Ressourcen zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns für telefonische Unterstützung oder um einen Termin zu vereinbaren.

(920) 448-4300 | WI-Relais 711

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