Fragen Sie I&A: Beschwerden von Pflegeheimen

by | 25. Mai 2022 | Blog, Bauweise

Frage: Meine Mutter ist in einer Pflegeeinrichtung. Wir haben einige Bedenken bezüglich ihrer Pflege und haben mit den Mitarbeitern hier gesprochen, aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Gibt es einen anderen Weg, den wir erkunden sollten, um unsere Bedenken auszuräumen?

Antworten: Es ist immer gut, mit dem Pflegeheimpersonal zu beginnen. Sie möchten die Möglichkeit haben, alle Bedenken anzusprechen, die Sie oder Ihre Mutter in Bezug auf die Pflege haben. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie in einer Sackgasse stecken und auf die Bedenken nicht eingegangen wird, haben Sie einige Möglichkeiten.

Sie können sich über das State of Wisconsin Board on Aging and Long-Term Care mit dem Long-Term Care Ombudsman-Programm in Verbindung setzen. Ihre Broschüre erklärt, dass die Rolle eines Ombudsmanns darin besteht, Langzeitpflegekunden ab 60 Jahren, die entweder in einer Langzeitpflegeeinrichtung leben oder an einem Finanzierungsprogramm für Langzeitpflege wie IRIS oder Family Care teilnehmen, Interessenvertretung zu bieten. Der Ombudsmann untersucht und löst Beschwerden über Pflege und Behandlung, untersucht Verletzungen der Bewohnerrechte und untersucht, wenn angeforderte Dienstleistungen reduziert oder verweigert werden. Der Ombudsmann kann Beratungsdienste anbieten, um Probleme zu vermeiden oder Probleme zu lösen, bevor sie zu einer Krise werden. Ein Anruf beim Ombudsmann wird vertraulich behandelt. Sie können sich unter der Rufnummer 1-800-815-0015 an einen Ombudsmann wenden.

Die andere Möglichkeit besteht darin, eine Beschwerde beim Wisconsin Department of Health Services Divisions of Quality Assurance einzureichen. Laut ihrer Website sind sie dafür verantwortlich, die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen von Personen zu gewährleisten, die Gesundheits- und Gemeindepflegedienste in Wisconsin in Anspruch nehmen. Wenn Sie glauben, dass das Pflegeheimpersonal gegen staatliche oder bundesstaatliche Gesetze verstoßen hat, haben Sie das Recht, eine Beschwerde einzureichen. Die Beschwerde kann Fragen umfassen, die sich auf die Pflege- oder Lebensqualität beziehen, einschließlich; Missbrauch, Vernachlässigung, Personalmangel, unsichere Bedingungen, schlechte Pflege, Misshandlung, Verlegungen, Entlassungen und Fehlverhalten von Pflegekräften.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dhs.wisconsin.gov/guide/complaints. Eine Beschwerde kann online über diese Website eingereicht werden, oder Sie können 1-800-642-6552 anrufen.

Wenn Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, rufen Sie ADRC unter (920) 448-4300 an, um mit einem unserer Spezialisten zu sprechen.

Zusätzliche Informationen und Support

Wir sind hier, um Ihnen und Ihrer Familie mit einer Vielzahl von Community-Ressourcen zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns für telefonische Unterstützung oder um einen Termin zu vereinbaren.

(920) 448-4300 | WI-Relais 711

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